Zahnärztliche Chirurgie beinhaltet nicht nur die Entfernung erkrankter Zähne, sondern dient auch der Zahnerhaltung. In unserer Praxis werden chirurgischen Maßnahmen durchgeführt, die unter örtlicher Betäubung machbar sind: Dem Zahnerhalt dienen chirurgische Eingriffe im Zusammenhang mit Zahnfleischbehandlungen (Parodontalchirurgie, Gingivektomie, Gingivoplastik), Entfernung von gutartigen Zahnfleischwucherungen (Excision), chirurgische Maßnahmen in Verbindung mit Wurzelbehandlungen (Wurzelspitzenresektionen, Zystenoperationen), Erhalt einzelner Wurzeln geschädigter Backenzähne (Hemisektion, Prämolarisierung) und Freilegung verlagerter Zähne. Unser Spektrum umfaßt außerdem die Eröffnung von Abszessen (Inzisionen), die Entfernung zerstörter Zähne und Wurzeln (Extraktionen), die Entfernung von verlagerten Weisheitszähnen (Osteotomien), das Wiedereinsetzen traumatisch gelöster Zähne (Replantationen, Transplantationen) und das Einsetzen künstlicher Zahnwurzeln (Implantationen). Nahezu jedem chirurgischen Eingriff geht die Behandlungsplanung mittels Röntgendiagnostik voraus. Wie bei jedem operativen Eingriff bestehen auch bei zahnärztlich-chirurgischen Eingriffen gewisse Risiken wie Nachblutungen, Nachschmerz, Wundinfektionen oder Beschädigung von Nachbarstrukturen (Kieferhöhle, Nerven, Blutgefäße etc.), die meist reversibel sind. mehr